Mietbedingungen

Allgemeine Vermietbedingungen

Der Mieter/Fahrer muss bei Übergabe des Fahrzeuges eine gültige Fahrerlaubnis und einen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldeadresse vorlegen, sowie eine Kreditkarte. Mieter/Fahrer aus nicht EU Ländern (Ausnahme Schweiz) müssen einen Nachweis der aktuellen Adresse mitbringen. Grundsätzlich beträgt das Mindestalter für jeden Fahrer 21 Jahre (Führerscheinbesitz mind. 1 Jahr).

Gestatten Sie einem nicht im Mietvertrag eingetragenen Fahrer das Fahrzeug zu führen, stellt dies eine Verletzung der Bedingungen dar, so dass Sie gegenüber dem Vermieter für die daraus entstandenen Schäden haften, die durch Sie und/oder einen nicht berechtigten Fahrer verursacht werden.

Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund bekannt wird, der die Fortsetzung des Mietvertrages unzumutbar werden lässt. Als wichtige Gründe gelten insbesondere falsche Angaben des Mieters zur Person, zur Bonität sowie die schwerwiegende Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle der fristlosen Kündigung ist das Mietmotorrad sofort, auch vor Ablauf der ordentlichen Mietzeit, zurückzugeben.

Stornierung oder Terminänderung müssen schriftlich (Fax, Email oder per Post) mitgeteilt werden.

  • 3 Wochen vor Mietbeginn 25% des Mietpreises
  • 2 Wochen vor Mietbeginn 35% des Mietpreises
  • 1 Woche vor Mietbeginn 50% des Mietpreises

Der Vermieter behält sich vor, das reservierte Motorrad gegen ein anderes Fahrzeug aus der gleichen Preisklasse zu tauschen, sollte das reservierte Motorrad nicht mehr verfügbar sein (Unfall, Reparatur etc.).

Der Vermieter übergibt das Motorrad fahrbereit und geprüft mit allen erforderlichen Betriebsstoffen, inkl. vollen Kraftstofftanks. Der Mieter erhält bei Abholung Papiere und Schlüssel zum Fahrzeug.

Der Mieter ist verpflichtet das Motorrad sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten sowie die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Ölstände, Reifendruck etc. sind vom Mieter während der Mietdauer regelmäßig zu kontrollieren.

Wird während der Mietzeit ohne Verschulden des Mieters eine Reparatur notwendig, um den Betrieb oder die Verkehrssicherheit des Motorrades zu gewährleisten, kann der Mieter eine Vertragswerkstatt des Fahrzeugherstellers bis zu einem Reparaturbetrag von 50,00€ beauftragen. Die Belege/Rechnungen sind dem Vermieter im Original vorzulegen. Übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten 50,00€, ist vor Auftragsvergabe die Einwilligung des Vermieters einzuholen.

Abschleppdienste sind nur nach Abstimmung mit dem Vermieter zu beauftragen.

Das Motorrad darf nur in der vertraglich vereinbarten Art genutzt werden. Dem Mieter ist die Teilnahme an Motorsport-Veranstaltungen nicht gestattet. Fahrten ins Ausland bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Das Motorrad ist vom Mieter sorgfältig gegen Diebstahl zu sichern.

Versicherungsschutz: Das Motorrad hat einen pauschalen Haftpflichtversicherungsschutz gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von max. 50 Mio. Euro, jedoch nicht mehr als 8 Mio. Euro pro geschädigter Person. Der Mieter haftet mit einer Selbstbeteiligung von 1.000,00€, die bei Abholung via Reservierung auf der Kreditkarte hinterlegt werden müssen. Des Weiteren erklärt er sich mit der Anerkennung dieser Vermietbedingungen einverstanden, dass der Vermieter bei Schäden am Fahrzeug bis zu 1.000,00€ von der Kreditkarte abbucht.

Abholung und Rückgabe bei uns
Im Falle eines Defektes / Unfalls zum Beispiel aus einer vorherigen Vermietung, besteht kein
Anspruch auf das gemietete Fahrzeug. Wir stellen dir ein vergleichbares Ersatzfahrzeug zur
Verfügung! Soweit vorrätig.

Der Mietpreis beinhaltet Wartungsdienste, KFZ-Steuern, einen Haftpflicht-Versicherungsschutz gegen
Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit unbegrenzter Deckung, sowie eine Vollkasko- und
Teilkaskoversicherung mit 1.000.- EUR Selbstbeteiligung.. Bei Reservierung wird eine Anzahlung von
30% des Mietpreises fällig.

Bei Schäden am Mietfahrzeug haftet der Mieter für alle tatsächlich angefallenen oder gemäß Sachverständigengutachten festgestellten Reparaturkosten, Bergungs-, Rückführungs- und Sachverständigenkosten, technische und merkantile Wertminderung sowie Mietausfall während der Reparaturzeit bzw. bei Totalschaden für die Wiederbeschaffungszeit. Als Mietausfall ist pro Tag eine Tagesgrundgebühr zu erstatten.

Sofern zur Feststellung einer Haftung des Mieters eine Einsicht in die polizeilichen Ermittlungsakten erforderlich ist, werden Schadenersatzansprüche gegen den Mieter bis zur Akteneinsicht gestundet.

Bei unverhältnismäßig hohem Reifenabrieb aufgrund unsachgemäßer Nutzung (z.B. Burn-Outs) ist der Mieter schadenersatzpflichtig.

Mieter sind verpflichtet, nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden sofort die Polizei und den Vermieter zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Der Unfallbericht muss insbesondere Name und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten und ist dem Vermieter unverzüglich bereitzustellen.

Im Falle des Diebstahls des Fahrzeugs ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter eine Kopie der Strafanzeige unverzüglich zusammen mit den Fahrzeugschlüsseln und den Fahrzeugpapieren, falls diese nicht auch gestohlen wurden, zur Verfügung zu stellen.

Stellen Sie einen Mangel oder Schaden fest, der nicht im Mietvertrag dokumentiert ist, sind Sie verpflichtet sicherzustellen, dass dieser auf dem Mietvertrag vermerkt wird. Dies gilt auch bei einem Mangel oder Schaden am gebuchten Zubehör. Diese Änderung ist von Ihnen und dem Ride my Harley Vertreter zu unterschreiben.

Rückgabe: Der Mieter ist verpflichtet das Motorrad zum vereinbarten Termin dem Vermieter an dessen Adresse zurückzubringen. Wird der Rückgabetermin um mehr als eine Stunde überschritten, ist der Vermieter zu benachrichtigen, außerdem ist eine weitere Stunden- bzw. Tagesmiete pro Tag als Entschädigung zu bezahlen. Bei grober Verschmutzung kann der Vermieter Reinigungskosten in Rechnung stellen. Eine Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten ist nicht möglich. Vor der Rückgabe ist das Motorrad voll zu tanken.

Preise, Gebühren und Zahlung: Der zu bezahlende Mietpreis beinhaltet die Mietkosten für das Fahrzeug für die vereinbarte Mietdauer inkl. der Freikilometer je nach Tarif, Kfz-Steuern, Haftpflichtversicherung und Schmierstoffe jedoch nicht den Treibstoff. Der Mietpreis ist bei Abholung in voller Höhe zu bezahlen. Gebühren wie z.B. Extra-Kilometer oder Verlängerungen sind bei Rückgabe fällig und sofort zahlbar.

Als Zahlungsmittel werden alle Kreditkarten internationaler Kreditkartengesellschaften und EC-Karten anerkannt, sowie die Zahlung in bar.

Eine Rückerstattung bei Nichtabholung, verspäteter Fahrzeugabholung oder vorzeitiger Rückgabe erfolgt nicht.

Der Mieter hat die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Straßenverkehrsgesetze zu beachten. Er haftet für Bußgelder und Mautgebühren, die auf seiner Benutzung des Motorrades beruhen, zzgl. einer einmaligen Bearbeitungspauschale in Höhe von 25,00€ für das Handling. Die Gebühren inkl. der Bearbeitungspauschale werden über die hinterlegte Kreditkarte des Mieters abgerechnet.

Zur Berechnung der gefahrenen Kilometer ist allein der Tacho des Fahrzeuges maßgeblich. Bei Versagen oder Beschädigung des Tachos ist umgehend der Vermieter zu benachrichtigen. Erfolgt die Benachrichtigung nicht oder nicht sofort oder ist dem Mieter eine vorsätzliche Beschädigung nachzuweisen, ist der Vermieter berechtigt, pro Tag eine Pauschale von 600 km zu berechnen. Die anfallenden Gebühren sind bei Rückgabe des Fahrzeuges zu bezahlen.

Jegliches Bekleben des Fahrzeuges mit Stickern, Klebeband o.ä. ist untersagt. Ausgenommen sind Vignetten/Mautmarken, die im Scheiben- bzw. Gabelbereich angebracht werden müssen. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns vor, für die Beseitigung Reinigungskosten bis hin zum vollständigen Ersetzen des Bauteils in Rechnung zu stellen.

Vor der Rückgabe ist das Motorrad voll zu tanken.